Sicherheitshinweis: Nach Alkoholkonsum sollte kein Fahrzeug gelenkt oder in Betrieb genommen werden. Rechner und private Messgeräte liefern keine verlässliche Fahrfreigabe.

Promillegrenzen in Österreich: Überblick mit Sondergruppen

Autor: · Veröffentlicht: 22. Juli 2026 · Zuletzt aktualisiert: 22. Juli 2026 · Quellenstand: 22. Juli 2026 · Betreiber: Byte Media GmbH

In Österreich gelten je nach Fahrzeug und Personengruppe unterschiedliche Alkoholgrenzen. Grundlage sind das Blutalkohol-Niveau in Promille (‰) und der rechtlich gleichgestellte Atemalkoholwert in mg/l. Wichtig vorab: Keine dieser Grenzen ist ein „sicherer Wert“. Die Fahrtüchtigkeit kann auch deutlich unterhalb der gesetzlichen Grenzen beeinträchtigt sein – und wer erkennbar beeinträchtigt ist, kann auch unter 0,5 Promille belangt werden.

Die Grenzen im Überblick

Promillegrenzen in Österreich (Quellenstand: 22. Juli 2026, vor Veröffentlichung erneut anhand offizieller Quellen geprüft)
BereichBlutalkoholAtemalkoholGeltungsbereichQuellenstand
Kraftfahrzeuge allgemeinunter 0,5 ‰unter 0,25 mg/lPkw, Motorrad, Moped und andere Kfz ohne Sonderregel22. Juli 2026
Sondergruppen0,1 ‰ oder weniger0,05 mg/l oder wenigersiehe Liste unten22. Juli 2026
Fahrrad0,8 ‰0,4 mg/lRadfahrerinnen und Radfahrer22. Juli 2026

Für wen gilt die 0,1-Promille-Grenze?

Nach aktueller offizieller österreichischer Information gilt die Grenze von 0,1 Promille (oder weniger) unter anderem für:

  • Klasse AM bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres,
  • den Probeführerschein während der gesamten Probezeit,
  • A1 und L17 jedenfalls bis zum vollendeten 21. Lebensjahr,
  • Übungsfahrten – für Lenker und Begleitperson,
  • Ausbildungsfahrten L17 – für Lenker und Begleitperson,
  • Fahrschulfahrten – für Fahrschüler und Fahrlehrer,
  • die Führerscheinklassen C und D,
  • Klasse F bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres,
  • Schülertransporte.

Diese Liste wurde mit Stand 22. Juli 2026 anhand offizieller österreichischer Information zusammengestellt und muss vor jeder Verwendung im Einzelfall mit der aktuellen Fassung auf oesterreich.gv.at abgeglichen werden.

Strafen: nur mit aktueller amtlicher Quelle

Bei Überschreitungen drohen abgestufte Verwaltungsstrafen, ab bestimmten Werten auch Führerscheinentzug, Nachschulungen und weitere Folgen wie Vormerkungen oder verkehrspsychologische Untersuchungen. Konkrete Strafrahmen veröffentlichen wir bewusst erst nach Prüfung anhand der jeweils aktuellen amtlichen Quellen, da sich Beträge und Nebenfolgen ändern können. Die geltenden Strafsätze finden sich auf oesterreich.gv.at. Neben Geldstrafen sind stets mögliche Zusatzfolgen zu bedenken – etwa versicherungsrechtliche Konsequenzen nach Unfällen. Diese Seite ist keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Sharing-Angebote: Vertragsbedingungen können strenger sein

Carsharing-, Mietwagen- und andere Mobilitätsanbieter können in ihren Vertragsbedingungen strengere Alkoholregeln vorsehen als das Gesetz – bis hin zu 0,0 Promille. Verstöße können vertragliche Folgen haben, unabhängig von den gesetzlichen Grenzen.

Keine Grenze ist eine Freigabe. Reaktionszeit, Aufmerksamkeit und Urteilsvermögen verschlechtern sich schon bei geringen Mengen. Nach Alkoholkonsum sollte kein Fahrzeug gelenkt werden – unabhängig davon, was ein Rechner oder ein privates Messgerät anzeigt.

Weiterführend

Alkohol und Probeführerschein · Alkohol und Fahrrad · Atemalkohol umrechnen · Restalkohol

Quellen und Stand

Letzte Quellenprüfung: 22. Juli 2026. Gesetze, Behördeninformationen und Empfehlungen können sich ändern. Vor wichtigen Entscheidungen bitte immer die verlinkten offiziellen Quellen in ihrer aktuellen Fassung prüfen. Fehler gefunden? Korrekturhinweise sind willkommen.