Sicherheitshinweis: Nach Alkoholkonsum sollte kein Fahrzeug gelenkt oder in Betrieb genommen werden. Rechner und private Messgeräte liefern keine verlässliche Fahrfreigabe.

Alkoholvergiftung: erkennen und richtig helfen

Autor: · Veröffentlicht: 22. Juli 2026 · Zuletzt aktualisiert: 22. Juli 2026 · Quellenstand: 22. Juli 2026 · Betreiber: Byte Media GmbH

Notfallablauf: Notruf 144 wählen und die Person nicht allein lassen. Bei vorhandener Atmung stabile Seitenlage und Atemwege freihalten. Bei fehlender Atmung sofort Wiederbelebung beginnen und fortsetzen, bis Hilfe eintrifft.
Die zwei entscheidenden Wege nach dem Notruf: Atmung vorhanden → Seitenlage. Keine Atmung → Wiederbelebung.

Warnzeichen einer schweren Alkoholvergiftung

  • Bewusstseinsstörungen: Die Person reagiert verlangsamt, verwirrt oder gar nicht mehr auf Ansprache.
  • Person nicht weckbar: Kein Erwachen auf lautes Ansprechen und vorsichtiges Rütteln – ein Alarmzeichen, sofort 144.
  • Atemprobleme: Sehr langsame, unregelmäßige, rasselnde oder aussetzende Atmung.
  • Bewusstlosigkeit und Atemstillstand: akut lebensbedrohlich.
  • Erbrechen bei eingeschränktem Bewusstsein: Erstickungsgefahr – Atemwege freihalten, Seitenlage.
  • Unterkühlung: Alkohol erweitert die Gefäße; Betroffene kühlen besonders im Freien schnell aus. Zudecken und vor Kälte schützen.
  • Krampfanfälle oder andere akute Gefährdungen.

Entscheidend sind die Symptome, nicht ein gemessener oder berechneter Wert. Auch wer „nur“ stark betrunken wirkt, kann in eine lebensbedrohliche Lage geraten – der Alkoholspiegel kann nach dem letzten Getränk noch weiter ansteigen.

Was du nicht tun solltest

  • Keine Getränke einflößen – weder Wasser noch Kaffee: Bei eingeschränktem Bewusstsein besteht Erstickungsgefahr, und nüchtern wird dadurch niemand.
  • Kein kaltes Duschen: Kreislaufkollaps- und Unterkühlungsgefahr.
  • Niemanden zum Erbrechen zwingen: Erstickungs- und Verletzungsgefahr.
  • Nicht „ausschlafen lassen“ ohne Betreuung: Eine schwer alkoholisierte, nicht weckbare Person gehört überwacht – im Zweifel in ärztliche Behandlung.

Besonders gefährdet: Jugendliche und alkoholungewohnte Personen

Bei Jugendlichen, leichten Personen und Menschen ohne Alkoholgewöhnung können bereits vergleichsweise geringe Mengen schwere Vergiftungen auslösen. Im Zweifel gilt immer: früher Hilfe holen statt abwarten.

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Weiterführend

Wirkung von Alkohol · Beratung und Hilfe bei riskantem Konsum

Quellen und Stand

Letzte Quellenprüfung: 22. Juli 2026. Gesetze, Behördeninformationen und Empfehlungen können sich ändern. Vor wichtigen Entscheidungen bitte immer die verlinkten offiziellen Quellen in ihrer aktuellen Fassung prüfen. Fehler gefunden? Korrekturhinweise sind willkommen.