Atemalkohol und Promille umrechnen
Atemalkohol wird in Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft (mg/l) gemessen, Blutalkohol in Promille (‰). In Österreich sind beide Werte rechtlich fest verknüpft: 0,25 mg/l Atemalkohol entsprechen rechtlich 0,5 Promille Blutalkohol – der Umrechnungsfaktor beträgt also 1:2. Diese Festlegung ist eine rechtliche Konvention; das tatsächliche physiologische Verhältnis zwischen Atem- und Blutalkohol schwankt individuell.
Wichtige Referenzwerte in Österreich
| Blutalkohol | Atemalkohol | Bedeutung |
|---|---|---|
| 0,1 ‰ | 0,05 mg/l | Grenze für Sondergruppen (z. B. Probeführerschein, Klassen C und D) |
| 0,5 ‰ | 0,25 mg/l | Allgemeine Grenze für Kraftfahrzeuge |
| 0,8 ‰ | 0,4 mg/l | Grenze für Radfahrerinnen und Radfahrer |
Details zu allen Grenzen und Sondergruppen: Promillegrenze Österreich.
Wichtig: Die Umrechnung ersetzt keine Messung und keine behördliche Feststellung. Sie sagt nichts darüber aus, ob eine Person fahrtüchtig ist – auch unterhalb gesetzlicher Grenzen kann die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt sein.
Warum wird überhaupt Atemluft gemessen?
Ein Teil des Alkohols im Blut geht in der Lunge in die Atemluft über. Atemalkoholmessungen sind dadurch schnell und ohne Blutabnahme möglich. Behördliche beweissichere Geräte messen unter kontrollierten Bedingungen; private Geräte können deutlich abweichen. Mehr dazu: Was ist ein Alkomat? und Private und behördliche Alkoholtester.
Quellen und Stand
- oesterreich.gv.at – Alkohol am Steuer (Atemluft- und Blutalkoholwerte) – https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/mobilitaet/kfz/alkohol_am_steuer
- Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) – Straßenverkehrsordnung 1960, § 5 – https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336
Letzte Quellenprüfung: 22. Juli 2026. Gesetze, Behördeninformationen und Empfehlungen können sich ändern. Vor wichtigen Entscheidungen bitte immer die verlinkten offiziellen Quellen in ihrer aktuellen Fassung prüfen. Fehler gefunden? Korrekturhinweise sind willkommen.