Private und behördliche Alkoholtester im Vergleich
„Mein Gerät hat weniger angezeigt als das der Polizei“ – solche Aussagen zeigen ein verbreitetes Missverständnis: Private Alkoholtester und behördliche Messgeräte sind zwei völlig verschiedene Kategorien mit unterschiedlichen Zwecken, Prüfungen und Konsequenzen.
Die Unterschiede im Überblick
| Merkmal | Privates Gerät | Behördliche Messung |
|---|---|---|
| Zweck | Persönliche Orientierung | Verdachtsklärung (Vortest) und beweissichere Feststellung |
| Zulassung | Keine behördliche Zulassung erforderlich | Zugelassene Gerätetypen, regelmäßig überprüft |
| Kalibrierung/Prüfung | Freiwillig, nach Herstellerangabe | Verpflichtend nach amtlichen Vorgaben |
| Messverfahren | Herstellerabhängig, oft ein einzelner Blasvorgang | Definierter Ablauf unter kontrollierten Bedingungen, in der Regel mit Mehrfachmessung |
| Dokumentation | Meist keine | Protokollierte, nachvollziehbare Messung |
| Rechtliche Verwertbarkeit | Keine | Grundlage für Verwaltungs- und Gerichtsverfahren |
Vortest und beweissichere Messung
Auch bei der Polizei gibt es zwei Stufen: Vortestgeräte liefern einen schnellen Anhaltspunkt, ob eine genauere Untersuchung nötig ist. Die beweissichere Messung erfolgt anschließend mit einem zugelassenen Alkomaten unter definierten Bedingungen. Ergänzend oder alternativ kann eine Blutuntersuchung durchgeführt werden, die den Alkoholgehalt direkt im Blut bestimmt.
Was das für den Alltag bedeutet
Hauptaussage: Ein privates Gerät ersetzt keine behördliche Messung und keine individuelle Beurteilung der Fahrtüchtigkeit. Wer nach der Anzeige eines privaten Geräts fährt und bei einer Kontrolle über dem Grenzwert liegt, kann sich nicht auf das private Gerät berufen. Der einzig verlässliche Umgang mit Unsicherheit bleibt: nach Alkoholkonsum nicht fahren.
Weiterführend
Was ist ein Alkomat? · Genauigkeit und Kalibrierung · Promillegrenzen in Österreich · Sicherheitshinweis
Quellen und Stand
- oesterreich.gv.at – Alkohol am Steuer (Atemluftuntersuchung, Untersuchungsablauf) – https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/mobilitaet/kfz/alkohol_am_steuer
Letzte Quellenprüfung: 22. Juli 2026. Gesetze, Behördeninformationen und Empfehlungen können sich ändern. Vor wichtigen Entscheidungen bitte immer die verlinkten offiziellen Quellen in ihrer aktuellen Fassung prüfen. Fehler gefunden? Korrekturhinweise sind willkommen.