Alkohol und Probeführerschein: die 0,1-Promille-Grenze
Wer den Führerschein neu erwirbt, unterliegt in Österreich der Probezeit – und in dieser Zeit gilt beim Lenken von Kraftfahrzeugen die strenge Grenze von 0,1 Promille (entsprechend 0,05 mg/l Atemalkohol). Praktisch bedeutet das: kein Alkohol vor dem Fahren. Die 0,1-Promille-Schwelle existiert nur, um Messungenauigkeiten und etwa gärungsbedingte Kleinstmengen abzudecken – sie ist keine Einladung, „ein bisschen“ zu trinken.
Wie lange dauert die Probezeit?
Die Probezeit beträgt nach aktueller offizieller österreichischer Information grundsätzlich drei Jahre ab Erteilung der Lenkberechtigung. Bei den Klassen A1 und bei der Ausbildung über L17 dauert die niedrigere Alkoholgrenze jedenfalls bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung des Führerscheingesetzes – die genauen Fristen bitte vor wichtigen Entscheidungen auf oesterreich.gv.at prüfen.
Folgen eines Alkoholverstoßes in der Probezeit
- Nachschulung: Ein Alkoholverstoß in der Probezeit gilt als schwerer Verstoß und zieht die Anordnung einer Nachschulung auf eigene Kosten nach sich.
- Verlängerung der Probezeit: Die Probezeit verlängert sich in der Folge um ein weiteres Jahr.
- Weitere Folgen: Je nach Alkoholisierungsgrad kommen die allgemeinen Sanktionen dazu – Verwaltungsstrafen, ab höheren Werten Führerscheinentzug. Konkrete Beträge bitte in den aktuellen amtlichen Quellen nachlesen.
Besonderheiten bei A1 und L17
Für die Klasse A1 sowie für Personen, die den Führerschein über die L17-Ausbildung erwerben, gilt die niedrige Alkoholgrenze jedenfalls bis zum vollendeten 21. Lebensjahr – auch dann, wenn die reguläre Probezeit früher enden würde. Bei L17-Ausbildungsfahrten gilt die 0,1-Promille-Grenze außerdem für die Begleitperson, bei Übungsfahrten ebenso für Lenker und Begleitperson.
Ausländische Führerscheine und Wohnsitzverlegung
Wer den Wohnsitz nach Österreich verlegt, sollte klären, ob und wie die Probezeitregeln auf den mitgebrachten Führerschein anzuwenden sind – die Behandlung hängt vom Einzelfall ab (etwa vom Ausstellungsstaat und vom Ausstellungsdatum). Verbindliche Auskunft geben die Führerscheinbehörde und die offizielle Rechtsinformation; diese Seite ist keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Wichtig: Auch 0,1 Promille sind keine „erlaubte Menge“. Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger gilt praktisch: kein Alkohol vor dem Fahren – und im Zweifel das Fahrzeug stehen lassen.
Weiterführend
Alle Promillegrenzen in Österreich · Restalkohol am nächsten Morgen · Wirkung von Alkohol
Quellen und Stand
- oesterreich.gv.at – Probeführerschein – https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/dokumente_und_recht/fuehrerschein/1/Seite.040200
- oesterreich.gv.at – Alkohol am Steuer – https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/mobilitaet/kfz/alkohol_am_steuer
- Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) – Führerscheingesetz (FSG) – https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012723
Letzte Quellenprüfung: 22. Juli 2026. Gesetze, Behördeninformationen und Empfehlungen können sich ändern. Vor wichtigen Entscheidungen bitte immer die verlinkten offiziellen Quellen in ihrer aktuellen Fassung prüfen. Fehler gefunden? Korrekturhinweise sind willkommen.