Alkohol und Fahrrad in Österreich
Auch am Fahrrad gilt in Österreich eine Alkoholgrenze: 0,8 Promille Blutalkohol, entsprechend 0,4 mg Alkohol je Liter Atemluft. Wer alkoholisiert Rad fährt, riskiert empfindliche Verwaltungsstrafen – und unter Umständen sogar den Kfz-Führerschein.
Was bei Überschreitung droht
- Verwaltungsstrafen: Alkoholisiertes Radfahren wird mit abgestuften Geldstrafen geahndet. Die konkreten Strafrahmen bitte in der jeweils aktuellen Fassung auf oesterreich.gv.at nachlesen – Beträge können sich ändern.
- Verkehrszuverlässigkeit: Alkoholisiertes Radfahren kann als Hinweis auf mangelnde Verkehrszuverlässigkeit gewertet werden.
- Führerscheinrisiko: Stellt die Behörde mangelnde Verkehrszuverlässigkeit fest, kann sie den Kfz-Führerschein entziehen – obwohl der Verstoß am Fahrrad passiert ist.
Beeinträchtigung beginnt vor der Grenze
Radfahren verlangt Gleichgewicht, schnelle Reaktionen und gute Wahrnehmung – genau die Fähigkeiten, die Alkohol zuerst beeinträchtigt. Sturz- und Unfallrisiko steigen bereits deutlich unterhalb von 0,8 Promille. Die gesetzliche Grenze ist deshalb kein „sicherer Wert“, sondern nur die Schwelle für die Strafbarkeit. Mehr dazu: Wirkung von Alkohol.
E-Bike, E-Scooter und andere Fahrzeuge
Fahrräder, E-Scooter und andere Fahrzeugarten sind rechtlich nicht automatisch gleichgestellt. Für E-Scooter gelten eigene Regelungen, die sich zuletzt geändert haben; welche Alkoholgrenze aktuell für welche Fahrzeugkategorie gilt, bitte direkt in den offiziellen Quellen (oesterreich.gv.at, RIS) in der jeweils geltenden Fassung prüfen. Diese Seite behandelt gesichert nur das klassische Fahrrad einschließlich üblicher E-Bikes, die rechtlich als Fahrrad gelten.
Auch am Rad gilt: Nach Alkoholkonsum besser schieben, zu Fuß gehen oder Öffis nutzen. Ein Sturz gefährdet nicht nur dich selbst – und der Kfz-Führerschein kann ebenfalls auf dem Spiel stehen.
Weiterführend
Alle Promillegrenzen · Atemalkohol umrechnen · Erste Hilfe bei Alkoholvergiftung
Quellen und Stand
- oesterreich.gv.at – Allgemeine Verhaltensregeln für Radfahrer – https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/mobilitaet/rad_fahren/2/1/Seite.610905
- Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) – StVO 1960 § 5 – https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336
Letzte Quellenprüfung: 22. Juli 2026. Gesetze, Behördeninformationen und Empfehlungen können sich ändern. Vor wichtigen Entscheidungen bitte immer die verlinkten offiziellen Quellen in ihrer aktuellen Fassung prüfen. Fehler gefunden? Korrekturhinweise sind willkommen.