Wert grob schätzen
Alkohol, Drogen & Führerschein · Salzburg

Alkohol- und suchtmittelbeeinträchtigte Lenker angehalten

Bei zwei Kontrollen meldete die Salzburger Polizei einmal 0,8 Promille und einmal einen positiven Drogentest auf Kokain. Alkoholmessung und Feststellung einer Suchtmittelbeeinträchtigung folgen unterschiedlichen Regeln.

Von Leo KobesLeo KobesRedaktionell verantwortlichVeröffentlicht: 21.09.2026, 09:43 Uhr · geprüft: 23.09.2026
KI-Symbolbild von Atemalkohol- und Speicheltest bei einer VerkehrskontrolleKI-Symbolfoto · kein reales Ereignis
Gesicherter Kern der Meldung
  • Bei einem 59-jährigen Lenker meldete die Polizei 0,8 Promille.
  • Bei einem 17-Jährigen war der Alkoholtest negativ, der Drogentest laut Meldung positiv.
  • Die ärztliche Untersuchung stellte laut Polizei Fahruntauglichkeit fest; beide Lenkberechtigungen wurden vorläufig abgenommen.

Was passiert ist

Die Salzburger Polizei berichtete über zwei voneinander getrennte Verkehrskontrollen. Bei einem 59-jährigen Lenker wurde laut Aussendung ein Alkoholwert von 0,8 Promille festgestellt. Bei einem 17-jährigen Lenker verlief der Alkoholtest negativ, ein Drogenscreening reagierte jedoch positiv auf Kokain. Ein ermächtigter Arzt stellte laut Polizei die Fahruntauglichkeit fest. In beiden Fällen wurden die Lenkberechtigungen vorläufig abgenommen und die Weiterfahrt untersagt.

Ort & Kontext

Warum werden Alkohol und Drogen unterschiedlich gemessen?

Für Alkohol bestehen gesetzliche Grenzwerte und standardisierte Atemalkoholmessungen. Bei Suchtgift gibt es keine fixe Grenzwerttabelle; entscheidend ist die tatsächlich ärztlich festgestellte Beeinträchtigung.

Ablauf verständlich

Wie läuft eine Drogenkontrolle ab?

Die Polizei prüft zunächst Auffälligkeiten mit einem standardisierten Drogencheckformular. Es kann eine Speichelprobe folgen. Bei begründetem Verdacht erfolgt eine klinische Untersuchung durch eine ermächtigte Ärztin oder einen ermächtigten Arzt; gegebenenfalls wird Blut abgenommen.

Behörde & Folgen

Was bedeutet „vorläufige Führerscheinabnahme“?

Die Polizei nimmt den Führerschein zunächst ab und untersagt die Weiterfahrt. Über einen länger dauernden Entzug und weitere Maßnahmen entscheidet danach die zuständige Führerscheinbehörde im Verwaltungsverfahren.

Im Verkehrslexikon erklärt: Drogenscreening, Speicheltest, klinische Untersuchung, Fahruntauglichkeit, vorläufige Abnahme

Originalmeldung der Polizei Salzburg öffnen ↗

Was sich daraus ableiten lässt – und was nicht

Für Drogen am Steuer gibt es in Österreich anders als bei Alkohol keinen fixen gesetzlichen Grenzwert. Entscheidend ist die ärztlich festgestellte Beeinträchtigung. Ein Screening allein ist deshalb nicht mit einer abschließenden rechtlichen Beurteilung gleichzusetzen.

Praktischer Nutzen für Leserinnen und Leser

Alkohol, illegale Drogen und beeinträchtigende Medikamente gehören nicht ans Steuer. Bei Unsicherheit Fahrzeug stehen lassen und ärztlichen oder pharmazeutischen Rat einholen.

Fragen zur Meldung

Antworten zum konkreten Fall

Ist ein positiver Speicheltest schon der endgültige Beweis?

Nein. Er ist Teil der Verdachtsprüfung; maßgeblich ist vor allem die ärztlich festgestellte Beeinträchtigung und das weitere Verfahren.

Gibt es bei Drogen einen Promille-Grenzwert?

Nein. Anders als bei Alkohol gibt es keine fixen gesetzlichen Suchtgift-Grenzwerte.

Wer entscheidet über den Führerscheinentzug?

Die zuständige Führerscheinbehörde, nicht die Streife allein.

Quellen und weiterführende Einordnung

Im Notfall richtig handeln

Bei akuter Gefahr nicht kommentieren oder recherchieren, sondern eine offizielle Notrufnummer wählen.

Offizielle Notrufübersicht auf oesterreich.gv.at ↗

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Sicherheitshinweis
Nach Alkoholkonsum nicht fahren. Rechner und private Geräte liefern keine Fahrfreigabe. Kein privates Gerät entscheidet, ob du ein Fahrzeug lenken darfst.