Die Kfz-Haftpflicht schützt grundsätzlich geschädigte Dritte. Gegenüber dem alkoholisierten Lenker können jedoch Regressforderungen und Leistungskürzungen entstehen; Kaskoansprüche können je nach Verschulden und Bedingungen gekürzt oder abgelehnt werden.
Haftpflicht und geschädigte Dritte
Die Pflichtversicherung dient dem Schutz der Unfallopfer. Das bedeutet nicht, dass Alkoholfahrten für die versicherte Person folgenlos bleiben: Der Versicherer kann im gesetzlichen und vertraglichen Rahmen Rückgriff nehmen.
Kasko, Rechtsschutz und Unfallversicherung
Ob und wie viel geleistet wird, hängt von Sparte, Bedingungen, Kausalität und Verschuldensgrad ab. Pauschale Aussagen sind ohne Vertrag und Unfallhergang nicht seriös.
Richtig melden
Schaden unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig melden. Polizeiliche Unterlagen, Fotos, Zeugen und Schriftverkehr sichern. Keine Schuldanerkenntnisse unterschreiben, bevor der Fall geprüft ist.
Fragen und klare Antworten
Zahlt die Haftpflicht Schäden Dritter?
Die Kfz-Haftpflicht schützt grundsätzlich geschädigte Dritte. Gegenüber der verantwortlichen versicherten Person kann je nach Fall ein Regress möglich sein.
Kann die Kasko den eigenen Schaden kürzen?
Das hängt von Vertrag, Verschuldensgrad und Zusammenhang zwischen Alkoholisierung und Schaden ab. Eine pauschale Antwort ohne Vertragsprüfung wäre unseriös.
Was sollte der Versicherung gemeldet werden?
Den Schaden unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß melden; Aktenzeichen, Fotos, Zeugen und Schriftverkehr sichern.
Wo finde ich die amtliche Einordnung?
Leistungen der Haftpflicht nach einem Unfall erklärt oesterreich.gv.at ↗.

