- Keine automatische Veröffentlichung redaktioneller Artikel ohne menschliche Prüfung.
- Leo Kobes beziehungsweise die Byte Media GmbH übernimmt die redaktionelle Verantwortung.
- Quellen, Prüfdatum und Grenzen einer Aussage werden bei sensiblen Themen sichtbar gemacht.
- Realistisch wirkende KI-Bilder, Deepfakes sowie KI-Audio oder KI-Video werden angemessen offengelegt.
- Ein später eingesetzter Chatbot wird direkt als KI-Assistent erkennbar sein.
Seit wann gelten die Transparenzpflichten?
Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 gelten seit dem 2. August 2026. Sie erfassen nicht pauschal jeden mit KI unterstützten Inhalt. Entscheidend sind Inhaltstyp, Einsatzweise, Täuschungsrisiko und bei Texten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse insbesondere die menschliche Prüfung und redaktionelle Verantwortung.
Wie entstehen Texte auf alkomat.at?
KI kann bei Recherchevorbereitung, Gliederung, sprachlicher Überarbeitung und der Erstellung von Arbeitsentwürfen unterstützen. Vor der Veröffentlichung werden Inhalte redaktionell gesichtet, auf Verständlichkeit geprüft und – besonders bei Recht, Gesundheit, Verkehr und Versicherung – anhand geeigneter Quellen eingeordnet. Die Freigabe erfolgt nicht automatisch.
Verantwortlich: Leo Kobes / Byte Media GmbH · Kontakt: von@alkomat.at
Welche Bilder und Medien werden gekennzeichnet?
Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die bestehende Personen, Orte, Objekte oder Ereignisse täuschend echt nachbilden und fälschlich authentisch wirken könnten, werden als künstlich erzeugt oder manipuliert offengelegt. Bei eindeutig illustrativen oder kreativen Darstellungen erfolgt die Kennzeichnung in einer Form, die den Charakter des Werks erkennen lässt.
Wo technische Herkunftsinformationen vorhanden sind, sollen sie beim Export, Upload und bei der Bildverarbeitung möglichst erhalten bleiben. Ein sichtbarer Hinweis kann je nach Medium durch maschinenlesbare Informationen ergänzt werden.
Welche Kennzeichnungen verwenden wir?
Für vollständig künstlich erzeugte realistische Darstellungen, wenn eine Offenlegung erforderlich oder zur Vermeidung von Missverständnissen sinnvoll ist.
Wenn ein vorhandenes Bild wesentlich verändert wurde und die Änderung die Wahrnehmung des dargestellten Sachverhalts beeinflussen kann.
Freiwilliger Transparenzhinweis für Texte, bei denen KI im Arbeitsprozess genutzt und der Inhalt anschließend menschlich geprüft wurde.
Hinweis vor oder bei einer direkten Interaktion mit einem Chatbot oder Sprachassistenten.
Wann ist bei Texten keine KI-Kennzeichnung erforderlich?
Nach Artikel 50 besteht die Offenlegungspflicht für KI-generierte oder manipulierte Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse nicht, wenn der Inhalt einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt. Deshalb dokumentiert alkomat.at Autor, Betreiber, Quellenstand und Aktualisierung.
Was diese Seite nicht bedeutet
Die freiwillige Information über KI-Unterstützung ist kein Qualitätssiegel und ersetzt weder Quellenprüfung noch fachliche Beratung. Ebenso bedeutet eine fehlende Kennzeichnung nicht automatisch, dass keinerlei KI-Werkzeug im redaktionellen Arbeitsprozess eingesetzt wurde. Maßgeblich ist, ob für den konkreten Inhalt eine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
Offizielle und weiterführende Quellen
WKO: Kennzeichnungspflicht für bestimmte KI-Inhalte
Europäische Kommission: Kennzeichnung und EU-Symbole
Bundesnetzagentur: Überblick zu Artikel 50